Müssen Eheleute, die auf ihrem selbstgenutzten Einfamilienhaus eine Photovoltaikanlage betreiben, eine gesonderte Gewinnfeststellung erstellen?
Zur Fragestellung, ob Eheleute, die auf ihrem selbstgenutzten Einfamilienhaus eine Photovoltaikanlage betreiben, eine gesonderte Gewinnfeststellung erstellen müssen, hat der BFH mit seinem Grundsatzurteil vom 06.02.2020 IV R 6/17, BStBl 2021 II, 17 umfassend Stellung bezogen.