Grundstücksbewertung: Nichtanwendungserlass zugunsten Steuerpflichtiger
Laut einem aktuell veröffentlichten Erlass (Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 2. Dezember 2020) ist das Urteil des BFH vom 2.12.2019 (Az. II R 9/18) zugunsten der Steuerpflichtigen nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden.