Aufwendungen eines häuslichen Arbeitszimmers
Der Kläger machte in seiner Steuererklärung für 2006 Aufwendung für ein im Eigenheim befindliches Arbeitszimmer bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend. Dazu trug er vor, dass das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bilde. Hierfür verwies der Kläger auf einen Tätigkeitsbericht, sowie auf Fotos u.a. eines Schreibtisches, diverse Büroschränke und Regale sowie Ordner. Das FA ließ die Aufwendungen nicht zum Abzug zu. Der Einspruch blieb ohne Erfolg