BFH: Verbilligte Parkraumüberlassung an Arbeitnehmer ist umsatzsteuerpflichtig
Überlässt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern am Arbeitsplatz kostenlos eine Park- oder Garagenstellplatz am Firmenort, führt dieser Sachverhalt aufgrund des überwiegenden betrieblichen Interesses nicht zu einem umsatzsteuerbaren Vorgangs.