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BFH zu Schönheitsoperationen und Mehrwertsteuer

Also doch: Der V. Senats des Bundesfinanzhofes hat am 4. Dezember 2014, Aktenzeichen V R 16/12, entschieden, dass so genannte “Schönheitsoperationen” umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen sind, wenn die "ästhetische Operation" aufgrund einer Krankheit, Verletzung oder eines angeborenen körperlichen Mangels indiziert war. Zur Entscheidung darüber reicht die Einsicht in anonymisierte Patientenunterlagen, wobei das Regelbeweismaß ist auf eine “größtmögliche Wahrscheinlichkeit” zu verringern ist.

Fragen zur Neuregelung der Erbschaftsteuer

"Inwieweit ist es nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014 zulässig, verschärfende gesetzliche Änderungen bei den Verschonungsregelungen nach den §§ 13a und 13b des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) vorzunehmen, die auch Wirkung für Zeiträume vor dem 17. Dezember 2014 haben?" - Diese Frage stellte der LINKEN-Angeordnete Dr. Axel Troost Ende des Jahres an die Bundesregierung und befasst sich mit weiteren sich aufdrängenden Fragestellungen, die sich nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Erbschaftssteuer aufdrängen.

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