Grundstückswertermittlung bei zeitnahem Verkauf

Liegen keine vom Gutachterausschuss ermittelten Vergleichspreise vor, kann sich der Vergleichspreis nach § 183 Abs. 1 Satz 1 BewG auch aus einem zeitnah zum Bewertungsstichtag vereinbarten Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück ergeben.

Zurechnung von VuV-Einkünften beim Quotennießbrauch eines Gesellschaftsanteils

Die Zurechnung der Einkünfte an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft, an der ein Quotennießbrach eingeräumt worden ist, ist dann dem Nießbraucher zuzurechnen, wenn die Stimm- und Verwaltungsrechte des Nießbrauchers derart ausgestaltet sind, dass der Nießbraucher bei einer wirtschaftlichen Betrachtung selbst als Gesellschafter anzusehen ist.

Wirksamkeit von Steuerbescheid nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Einem Steuerbescheid, aus dem sich unter Berücksichtigung von Anrechnungsbeträgen eine Steuererstattung ergibt, fehlt mangels Festsetzung einer Insolvenzforderung die abstrakte Eignung, sich auf zur Tabelle anzumeldende Steuerforderungen auszuwirken. Ergibt sich aus dem Saldo der festgesetzten Steuer und der durch Steuerabzug erhobenen Einkommensteuer keine (konkret) anzumeldende Insolvenzforderung (Zahllast), wird das Finanzamt nicht Insolvenzgläubiger i.S. des § 87 InsO.

Anlaufhemmung bei der Erbschaftsteuer

Wird durch gerichtliche Entscheidung die Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung festgestellt, hat spätestens mit diesem Zeitpunkt der darin ausgewiesene Erbe sichere Kenntnis von seiner Einsetzung. Dieser Beitrag befasst sich mit der Anfechtbarkeit.

Einheitlicher Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht

Ein objektiv sachlicher Zusammenhang zwischen einem Grundstückskaufvertrag und einem Bauvertrag, der zur Einbeziehung der Baukosten in die grunderwerbsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage führen kann, setzt nicht zwingend voraus, dass zum Zeitpunkt des Abschlusses des Grundstückskaufvertrags ein rechtswirksames Angebot zum Abschluss eines Bauvertrags vorlag.

Baurechtswidrige Nutzung § 23 EStG

Eine, die Steuerbarkeit des Veräußerungsgewinns ausschließende Nutzung, zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG liegt auch dann vor, wenn der Steuerpflichtige ein Grundstück, das mit einem "Gartenhaus" bebaut ist, welches nach seiner Beschaffenheit dazu bestimmt und geeignet ist, Menschen auf Dauer Aufenthalt und Unterkunft zu gewähren, baurechtswidrig dauerhaft bewohnt.

Erbschaftsteuerrechtliche Behandlung der Anwachsung eines KG-Anteils bei übersteigendem Abfindungsanspruch

Ein Abfindungsanspruch nach § 738 Abs. 1 Satz 2 BGB gehört zum erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb von Todes wegen, also zum Privatvermögen der Erben. Eine Regelungslücke hinsichtlich der Berücksichtigung eines negativen Erwerbs im Rahmen des § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG liegt nicht vor.

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