Rechtsprechung kompakt

Privates Veräußerungsgeschäft bei Verkauf an Ex-Ehefrau

Der Ehegatte nutzt seinen Miteigentumsanteil nach dem Auszug aus dem Familienheim nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, wenn der geschiedene Ehepartner und das gemeinsame minderjährige Kind weiterhin dort wohnen.

Grundstückswertermittlung bei zeitnahem Verkauf

Liegen keine vom Gutachterausschuss ermittelten Vergleichspreise vor, kann sich der Vergleichspreis nach § 183 Abs. 1 Satz 1 BewG auch aus einem zeitnah zum Bewertungsstichtag vereinbarten Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück ergeben.

Zurechnung von VuV-Einkünften beim Quotennießbrauch eines Gesellschaftsanteils

Die Zurechnung der Einkünfte an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft, an der ein Quotennießbrach eingeräumt worden ist, ist dann dem Nießbraucher zuzurechnen, wenn die Stimm- und Verwaltungsrechte des Nießbrauchers derart ausgestaltet sind, dass der Nießbraucher bei einer wirtschaftlichen Betrachtung selbst als Gesellschafter anzusehen ist.

Wirksamkeit von Steuerbescheid nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Einem Steuerbescheid, aus dem sich unter Berücksichtigung von Anrechnungsbeträgen eine Steuererstattung ergibt, fehlt mangels Festsetzung einer Insolvenzforderung die abstrakte Eignung, sich auf zur Tabelle anzumeldende Steuerforderungen auszuwirken. Ergibt sich aus dem Saldo der festgesetzten Steuer und der durch Steuerabzug erhobenen Einkommensteuer keine (konkret) anzumeldende Insolvenzforderung (Zahllast), wird das Finanzamt nicht Insolvenzgläubiger i.S. des § 87 InsO.

Anlaufhemmung bei der Erbschaftsteuer

Wird durch gerichtliche Entscheidung die Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung festgestellt, hat spätestens mit diesem Zeitpunkt der darin ausgewiesene Erbe sichere Kenntnis von seiner Einsetzung. Dieser Beitrag befasst sich mit der Anfechtbarkeit.

Einheitlicher Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht

Ein objektiv sachlicher Zusammenhang zwischen einem Grundstückskaufvertrag und einem Bauvertrag, der zur Einbeziehung der Baukosten in die grunderwerbsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage führen kann, setzt nicht zwingend voraus, dass zum Zeitpunkt des Abschlusses des Grundstückskaufvertrags ein rechtswirksames Angebot zum Abschluss eines Bauvertrags vorlag.

Baurechtswidrige Nutzung § 23 EStG

Eine, die Steuerbarkeit des Veräußerungsgewinns ausschließende Nutzung, zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG liegt auch dann vor, wenn der Steuerpflichtige ein Grundstück, das mit einem "Gartenhaus" bebaut ist, welches nach seiner Beschaffenheit dazu bestimmt und geeignet ist, Menschen auf Dauer Aufenthalt und Unterkunft zu gewähren, baurechtswidrig dauerhaft bewohnt.

Erbschaftsteuerrechtliche Behandlung der Anwachsung eines KG-Anteils bei übersteigendem Abfindungsanspruch

Ein Abfindungsanspruch nach § 738 Abs. 1 Satz 2 BGB gehört zum erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb von Todes wegen, also zum Privatvermögen der Erben. Eine Regelungslücke hinsichtlich der Berücksichtigung eines negativen Erwerbs im Rahmen des § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG liegt nicht vor.

Keine freigebige Zuwendung bei sog. Bedarfsabfindung für den Scheidungsfall

Regeln zukünftige Eheleute die Rechtsfolgen ihrer Eheschließung umfassend individuell und sehen sie für den Fall der Beendigung der Ehe Zahlungen eines Ehepartners in einer bestimmten Höhe vor, die erst zum Zeitpunkt der Ehescheidung zu leisten sind („Bedarfsabfindung“), liegt keine freigebige Zuwendung vor.

Ablehnung eines „coronabedingten“ Terminsverlegungsantrags

Trotz Vorerkrankung eines nicht geimpften Prozessbeteiligten kann es sich im fortgeschrittenen Stadium der COVID-19-Pandemie als nicht verfahrensfehlerhaft erweisen, wenn das Finanzgericht den Antrag auf Terminverlegung ablehnt und ohne den Prozessbeteiligten mündlich verhandelt.

Zeitpunkt der Anschaffung des § 23 EStG bei Bedingung iSv § 158 BGB

Ist der Grundstückskaufvertrag mit einem befristeten Erwerberbenennungsrecht ausgestattet, kommt es zur Anschaffung i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG im Zeitpunkt der Selbstbenennung (Selbsteintritt), selbst wenn der Benennungsberechtigte das Grundstück mit dem späteren Fristablauf ohnehin "automatisch" (Annahmefiktion) erworben hätte.

Erbschaftsteuerrechtliche Behandlung der Anwachsung eines KG-Anteils bei übersteigendem Abfindungsanspruch

Ein Abfindungsanspruch nach § 738 Abs. 1 Satz 2 BGB gehört zum erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb von Todes wegen, also zum Privatvermögen der Erben. Eine Regelungslücke hinsichtlich der Berücksichtigung eines negativen Erwerbs im Rahmen des § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG liegt nicht vor.

Verlegungsantrag

Der Kläger und Beschwerdeführer beantragte die Verlegung der mündlichen Verhandlung, da er eine Klageerwiderung nicht erhalten habe.

AfA-Bemessungsgrundlage bei Wechsel von Betriebs- ins Privatvermögen

Vor dem BFH strittig war die Bemessungsgrundlage der AfA, wenn ein Wirtschaftsgut vom Betriebsvermögen in das Privatvermögen überführt wird. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine ursprünglich in der Rechtsform einer GbR gegründete vermögensverwaltende Personengesellschaft. An dieser waren A,B,C und D beteiligt. Im Jahr 2001 wechselte die Klägerin in die Rechtsform einer KG, bei welcher der A und eine neugegründete GmbH persönlich haftende Gesellschafter wurden und die übrigen Gesellschafter die Kommanditistenstellung einnahmen.

Grenzüberschreitende Betriebsaufspaltung

Eine Betriebsaufspaltung liegt auch dann vor, wenn ein inländisches Besitzunternehmen ein im Ausland belegenes Grundstück an eine ausländische Betriebskapitalgesellschaft zur Nutzung überlässt.

Kein Wegfall des Verschonungsabschlags bei Insolvenzeröffnung über das Vermögen einer KG

Der Verschonungsabschlag für den Erwerb eines Anteils an einer KG fällt bei Veräußerung des Anteils, im Falle der Betriebsaufgabe oder bei der Veräußerung oder Entnahme wesentlicher Betriebsgrundlagen nachträglich (anteilig) weg. Die bloße Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KG führt jedoch noch nicht zum anteiligen Wegfall des Verschonungsabschlags.

Häusliches Arbeitszimmer und privates Veräußerungsgeschäft

Wird eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Eigentumswohnung innerhalb der zehnjährigen Haltefrist veräußert, ist der Veräußerungsgewinn auch insoweit gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG von der Besteuerung ausgenommen, als er auf ein zur Erzielung von Überschusseinkünften genutztes häusliches Arbeitszimmer entfällt.

Gewinnvorabmodell führt zum Veräußerungsentgelt

Die vorliegende Entscheidung des BFH hat für die Anwaltschaft große Bedeutung. Der BFH äußert sich dazu, wie der im Rahmen des Beitritts eines Gesellschafters vereinbarte Gewinnverzicht steuerrechtlich zu behandeln ist.

Nachlassverbindlichkeiten im Falle einer Steuerhinterziehung durch den Erblasser

Die Beteiligten streiten um die Höhe der anzurechnenden Nachlassverbindlichkeiten. Die Klägerin und Revisionsbeklagte ist die Tochter der verstorbenen Erblasserin, welche Konten in Luxemburg führte und diese nicht bei der Einkommensteuererklärung angab. Das Amtsgericht stellte einen Erbschein an den zwischenzeitlich verstorbenen Bruder der Erblasserin und den Sohn der Klägerin zu je ½ aus. Der Klägerin selber stand ein Vermächtnis in Höhe von 20 % an dem Erbteil des Bruders der Erblasserin zu.

Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Freiberuflersozietät gegen Übertragung eines Teilbetriebs und Gewährung einer Rente – Realteilung –

Die Beteiligten streiten um die Frage, ob die Klägerin und der Revisionsbeklagte anlässlich ihres Ausscheidens aus in einer Form einer Personengesellschaft betriebenen Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Rechtsanwaltssozietät einen Gewinn zu versteuern hat. Der BFH nutzte diesen Revisionsfall, um die steuerliche Realteilung zu überdenken und neu zu definieren.

 

Aufwendungen eines häuslichen Arbeitszimmers

Der Kläger machte in seiner Steuererklärung für 2006 Aufwendung für ein im Eigenheim befindliches Arbeitszimmer bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend. Dazu trug er vor, dass das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bilde. Hierfür verwies der Kläger auf einen Tätigkeitsbericht, sowie auf Fotos u.a. eines Schreibtisches, diverse Büroschränke und Regale sowie Ordner. Das FA ließ die Aufwendungen nicht zum Abzug zu. Der Einspruch blieb ohne Erfolg

Haftung eines GmbH-Geschäftsführers für Steuerschulden

Der Kläger und Beschwerdeführer war als Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH in der Zeit bis Dezember 2008 und erneut ab Oktober 2009 angestellt. Im November 2009 wurden für mehrere Monate korrigierte, sowie für den Monat Oktober 2009 erstmals die Voranmeldungen abgegeben. Die fälligen Beträge entrichtete die GmbH & Co. KG nicht. Anfang 2010 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KG und GmbH eröffnet. Mit Bescheid vom November 2012 nahm das FA den Kläger in seiner Funktion als gesetzlicher Vertreter der GmbH als Haftungsschuldner in Anspruch. Das Einspruchsverfahren blieb im Wesentlichen ohne Erfolg. Auch die Klage war erfolglos. Das FG ließ die Revision nicht zu.

Rückstellungen für Kosten eines zukünftigen Prozesses

In einem Beschluss betreffend eine Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) war letztlich über die Rechtmäßigkeit einer gebildeten Rückstellung für Prozesskosten zu entscheiden. Die Beschwerdeführerin, eine Vertriebsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH, unterhielt eine Geschäftsbeziehung zum Vertragspartner, der die Vertriebsvereinbarung im Jahr 2007 gekündigt hatte. Im März 2008 leitete die Beschwerdeführerin gegen den Vertragspartner das vertraglich vorgesehene Schiedsgerichtsverfahren ein. Die Beschwerdeführerin bildete bereits im Jahresabschluss auf den 31.12.2007 eine Rückstellung für Prozesskosten über ca. 0,5 Mio. Euro. Der Beschwerdegegner, das FA, erkannte die Rückstellung nicht an. Einspruch und Klage blieben erfolglos. Da das Finanzgericht die Revision nicht zugelassen hatte, erhob die Beschwerdeführerin die NZB.