Kein dauerndes Getrenntleben von Ehegatten trotz räumlichem Getrenntleben
Das Finanzgericht Münster hat mit seiner Entscheidung vom 22.2.2017 - 7 K 2441/15 E (vorläufig nicht rkr.) zu einer sehr grundlegenden Frage im Rahmen der Veranlagung von Eheleuten Stellung genommen.