Steueranwalt International 2025
2. bis 3. Mai 2025 im Hotel Son Caliu Spa Oasis Mallorca (Seminar-Nr. 52104-25)
(insgesamt 10 Vortragsstunden gem. § 15 FAO)
Diese Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein e. V. wurde in Kooperation mit der Deutschen Anwaltakademie durchgeführt.
Der Vortrag „Aktueller Überblick zum internationalen Steuerrecht“ von Prof. Dr. Bert Kaminski im Rahmen des Steueranwaltstags International 2025 bot eine umfassende Analyse der Entwicklungen im internationalen Steuerrecht. Zentrale Themen waren die internationale Steuerpolitik – insbesondere das Zwei-Säulen-Konzept der OECD mit globaler Mindestbesteuerung und neuen Regelungen zur Verteilung von Besteuerungsrechten – sowie gesetzgeberische Maßnahmen in Deutschland, etwa das Jahressteuergesetz 2024 und das Steueroasen-Abwehrgesetz. Darüber hinaus thematisierte Prof. Kaminski steuerpolitisch relevante Aussagen des Koalitionsvertrags 2025. Einen weiteren Schwerpunkt bildeten praxisrelevante Entscheidungen der Rechtsprechung, unter anderem zur Wegzugsbesteuerung, zu Währungsverlusten bei Gesellschafterdarlehen und zur Besteuerung in Freistellungsphasen. Ergänzt wurde der Vortrag durch ausgewählte Verwaltungsanweisungen, insbesondere zur Betriebsstättenqualifikation und zur neuen Pflicht zur Transaktionsmatrix bei der Verrechnungspreisdokumentation. Der Vortrag richtete sich an Praktiker und vermittelte fundierte Einblicke in die Herausforderungen und Handlungsfelder der grenzüberschreitenden Besteuerung.
Der Vortrag „Praxisfragen der Wegzugs-Beratung“ von Dr. Eugen Mehlhaf im Rahmen des Steueranwaltstags International 2025 bot einen fundierten Überblick über steuerliche Implikationen grenzüberschreitender Wohnsitzverlagerungen. Im Zentrum standen ausländische Steueranreize wie Sonderregime (z. B. das spanische Lex-Beckham-Modell), denen erhebliche inländische Hürden – insbesondere durch die Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) – gegenüberstanden. Mehlhaf erläuterte praxisnah die erweiterte beschränkte Steuerpflicht, deren Voraussetzungen sowie Fallstricke bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen und Sondersteuerregimen. Ferner wurden die Rechtsfolgen der Wegzugsbesteuerung, das Stundungskonzept sowie verfassungs- und europarechtliche Fragestellungen (z. B. Rs. Wächtler) vertieft behandelt. Abschließend präsentierte er konkrete Strategien zur Steuervermeidung und betonte die Bedeutung des Ansässigkeitsmanagements und der Rückkehrerregelung
Die Vorträge von Dr. Thomas Stein behandelte die steuerlichen Herausforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten bei Auslandsimmobilien in der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Ausgangspunkt war die erweiterte Anwendung des § 13d ErbStG auf Drittstaatenimmobilien nach EuGH-Rechtsprechung. Dargestellt wurden praxisrelevante Konstellationen, etwa Ferienwohnungen, Nießbrauchsgestaltungen sowie die Bewertung von Auslandsvermögen. Besonderes Augenmerk galt der Problematik von Auslandsvermächtnissen und der nur eingeschränkten Steueranrechnung nach § 21 ErbStG. Zudem wurden Beteiligungen an Immobilienkapitalgesellschaften im Drittstaat und deren Behandlung im Lichte der Kapitalverkehrsfreiheit analysiert. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Abgrenzung zwischen begünstigtem Betriebsvermögen und Verwaltungsvermögen. Abschließend thematisierte Dr. Stein die Bewertung und Gestaltungsstrategien bei Nießbrauch und unterstrich die Relevanz gutachterlicher Feststellungen im Auslandsbezug.
Der Vortrag von Dr. Thomas Stein behandelte umfassend die erbschaft- und schenkungsteuerliche Behandlung von Auslandsimmobilien. Ein Schwerpunkt lag auf der Anwendung der Steuerbefreiung nach § 13d ErbStG auch für Drittstaaten, insbesondere nach der EuGH-Entscheidung C-670/21. Eingehend erörtert wurden Problemfelder wie Ferienimmobilien mit Selbstnutzung, Vermietung an Angehörige sowie Gestaltungen zur Erlangung der Steuerbefreiung. Darüber hinaus befasste sich der Vortrag mit der Begünstigung von Betriebsvermögen (§§ 13a, b ErbStG) bei ausländischen Immobiliengesellschaften, dem Ausschluss von Verwaltungsvermögen und der Abgrenzung zur Kapitalverkehrsfreiheit. Weitere Themen waren Doppelbesteuerungsrisiken bei Vermächtnissen, Bewertungsfragen bei Nießbrauchsgestaltungen und die Wertermittlung von Auslandsvermögen
Der zweite Vortrag von Dr. Thomas Stein zur Testaments- und Steuergestaltung bei auslandsansässigen Erben beleuchtete umfassend die erb- und ertragsteuerlichen Risiken grenzüberschreitender Erbfälle. Im Fokus standen die unterschiedlichen Anknüpfungspunkte internationaler Erbschaftsteuerregime und die damit verbundenen Doppelbesteuerungsgefahren. Stein erläuterte Gestaltungsmöglichkeiten bei beschränkter Steuerpflicht, etwa durch gezielte Vermögensverteilung oder Nießbrauchskonstruktionen. Einen weiteren Schwerpunkt bildeten die ertragsteuerlichen Folgen bei Erwerb von Kapitalgesellschaftsanteilen durch ausländische Erben, insbesondere im Kontext des § 6 AStG. Dargestellt wurden Rückzugsoptionen zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung, steuerliche Gefahren durch Erbengemeinschaften sowie Testamentsvollstreckungen mit Auslandsbezug. Im zivilrechtlichen Teil ging es um Anerkennungsprobleme ausländischer Testamentsformen und mögliche Absicherungsstrategien. Der Vortrag unterstrich die Notwendigkeit interdisziplinärer Planung in grenzüberschreitenden Nachlasskonstellationen.
Der Vortrag von Prof. Dr. Klaus von Brocke auf dem Steueranwaltstag International 2025 bot einen aktuellen Überblick zu steuerrechtlichen Entwicklungen auf EU-Ebene. Im Zentrum standen die geplanten Gesetzesinitiativen der EU-Kommission für die Jahre 2025–2029, darunter die Reform der DAC-Richtlinien (insb. DAC9 zur GloBE-Informationsweitergabe), der Richtlinienvorschlag zur Verrechnungspreisgestaltung sowie das „28. Regime“ als optionales einheitliches Unternehmenssteuerrecht. Besondere Aufmerksamkeit galt der Rechtsprechung des EuGH: etwa zur Unionsrechtswidrigkeit der Nichtverzinsung zurückgehaltener Kapitalertragsteuer, zu Einschränkungen des Zinsabzugs bei künstlichen Finanzierungen, sowie zur Kapitalverkehrsfreiheit bei ausländischen Familienstiftungen. Auch die Überprüfung und mögliche Reform bestehender Richtlinien (ATAD, BEFIT, UNSHELL) wurde thematisiert. Von Brocke stellte klar, dass die EU ihre steuerrechtliche Harmonisierung weiter vorantreibt – unter wachsender Kritik aus der Praxis, insbesondere zum Verlust nationaler Gestaltungsspielräume.
Der Vortrag „Global Tax Deal – USA gegen OECD/EU“ von Prof. Dr. Klaus von Brocke analysierte die Spannungen und Entwicklungen im Bereich der internationalen Unternehmensbesteuerung, insbesondere im Zusammenhang mit dem OECD-Projekt BEPS 2.0. Während die EU und zahlreiche Staaten die globale Mindestbesteuerung (Pillar 2) bereits umgesetzt haben, stellte Prof. von Brocke dar, dass eine mögliche neue US-Regierung (Trump) diese Initiative ablehnen und eigene steuerpolitische Interessen durchsetzen könnte. Vorgestellt wurden dabei auch mögliche Gegenmaßnahmen der USA – etwa die Stärkung von GILTI, Strafzölle und gezielte Abwehrregelungen gegen UTPR-Staaten. Zudem beleuchtete der Vortrag die deutsche Umsetzung des Mindeststeuergesetzes (MinStG), die Herausforderungen bei der Einführung von Amount B, sowie die politischen Reaktionen der EU, darunter eigene steuer- und handelspolitische Instrumente. Die Entwicklung deutet auf eine fragmentierte internationale Steuerlandschaft hin, in der geopolitische Interessen zunehmend das Steuerrecht beeinflussen.
Der weitere Beitrag von Prof. Dr. Klaus von Brocke gibt einen kompakten Überblick über die steuerrechtlichen und wirtschaftspolitischen Maßnahmen der EU im ersten Halbjahr 2025. Angesichts geopolitischer Spannungen und wirtschaftlicher Herausforderungen legte die Kommission ein ambitioniertes Reformpaket vor. Zentrale Themen waren die Umsetzung der Mindestbesteuerung (DAC 9), die geplante Digitalsteuer (trotz US-Kritik), Initiativen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit („Clean Industrial Deal“, „Spar- und Investitionsunion“) sowie umfassende Entbürokratisierungsmaßnahmen. Besonders praxisrelevant für Unternehmen sind das neue Mindeststeuergesetz, die Initiative zur Harmonisierung der Quellensteuern (FASTER), die Einführung eines optionalen europäischen Unternehmenssteuerrechts (28. Regime) und die geplanten Vereinfachungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD, CS3D, EUTR, CBAM). Insgesamt zielt die EU auf mehr Effizienz, Innovationsförderung und Resilienz im Binnenmarkt – bei gleichzeitiger Einhaltung internationaler Standards und rechtlicher Kohärenz.
Der zweite Vortrag von Prof. Dr. Bert Kaminski auf dem Steueranwaltstag International 2025 befasste sich mit der erweiterten Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten gemäß § 90 Abs. 2 AO. Ausgangspunkt ist das strukturelle Vollzugsdefizit bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und die verfassungsrechtliche Notwendigkeit gleichmäßiger Besteuerung. Der Gesetzgeber hat hierauf mit einer erheblichen Ausweitung der Mitwirkungsanforderungen reagiert – insbesondere durch § 90 AO, § 12 StAbwG sowie internationale Auskunftsregelungen. Kaminski analysierte die Umsetzungspflichten durch die Steuerpflichtigen, typische Streit- und Sonderfälle (z. B. Kryptowerte, Transaktionsmatrix) sowie die damit verbundenen Sanktionsrisiken. Veranschaulicht wurden diese Pflichten anhand aktueller Rechtsprechung und Fallbeispiele. In der Praxis bedeuten diese Regelungen eine erhebliche Belastung, die durch Dokumentationspflichten, Vorlagefristen und Beweisvorsorge flankiert wird. Abschließend wurde der zunehmende internationale Informationsaustausch als Argument für eine ausgewogenere Lastenverteilung zwischen Verwaltung und Steuerpflichtigem hervorgehoben.
Autor:
Dr. Sebastian Korts