Eine klarstellende Entscheidung des BFH für sämtliche Freiberufler: Eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR kein Arbeitslohn
Die Beiträge einer Rechtsanwalts-GbR zu ihrer eigenen Berufshaftpflichtversicherung führen bei den angestellten Rechtsanwälten nicht zu Arbeitslohn. Das hat der BFH mit Urteil vom 10. März 2016 VI R 58/14 entschieden.