Musterrevision beim BFH zur Höhe der Säumniszuschläge
Die Höhe der Verzinsung nach § 238 AO ist seit längerem umstritten. Das Finanzgericht Hamburg hat mit seinem Urteil vom 1.10.2020 2 K 11/18 eine Übertragung dieser Gedanken auf die Höhe der Säumniszuschläge nach § 240 AO jedoch abgelehnt.