Auch Internethändler können Privatbesitz verkaufen, ohne Erlöse zu versteuern
Der Bundesfinanzhof hat in einer aktuellen Entscheidung Stellung bezogen zur ertragsteuerrechtlichen Beurteilung der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Wirtschaftsgütern über eine Internetplattform. Fazit: Auch gewerblich Handelnde haben Privatbesitz!