News

Musterrevision beim BFH zur Höhe der Säumniszuschläge

Die Höhe der Verzinsung nach § 238 AO ist seit längerem umstritten. Das Finanzgericht Hamburg hat mit seinem Urteil vom 1.10.2020 2 K 11/18 eine Übertragung dieser Gedanken auf die Höhe der Säumniszuschläge nach § 240 AO jedoch abgelehnt.

Vorsicht bei der Anwendung der Güterstandsschaukel

Die Durchführung der Güterstandsschaukel ist seit der Entscheidung des BFH v. 12.7.2005 II R 29/02 eine Gestaltung, die aus unterschiedlichen Motiven häufig durchgeführt wird.

26. Steueranwaltstag 2020

Der 26. Steueranwaltstag fand am 6. und 7. November 2020 sowohl als Präsenz- als auch als Online-Veranstaltung stattgefund. und 40 Tagungsteilnehmer verfolgren das geschehen direkt im Tagungssaal, rund 100 waren online an Ihren Bildschirmen dabei. Unter Berücksichtigung der Abstandsregelungen und Hygienebestimmungen konnte so im Rahmen der Möglichkeiten der Steueranwaltstag stattfinden. Auch die im Frühjahr anstehende Tagung auf der Ferieninsel Mallorca soll stattfinden

Verbands-und Konzernstrukturen im Dritten Sektor – de lege lata und de lege ferenda

Gern empfehlen wir eine Veranstaltung: Die Tagung „Verbands-und Konzernstrukturen im Dritten Sektor – de lege lata und de lege ferenda“ findet am 12.9.2019 in der Bibliotheca Albertina, Beethovenstr. 6, 04107 Leipzig, statt.

Referentenentwurf zur EU-Streitbeilegungsrichtline veröffentlicht

Das Bundesfinanzministerium hat am 16.4.2019 den Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Streitbeilegungsrichtline vom 10.10.2017 veröffentlicht

Grundsatzrevision beim BFH: Wie weit gehen die Möglichkeiten des FA hinsichtlich offenbarer Unrichtigkeiten

Das FG Köln hat mit seiner Entscheidung vom 14.6.2018 15 K 271/16, Rev. AZ BFH IX R 23/18 eine bedeutsame Grundsatzrevision provoziert.

FG kontra BMF und nun eine Musterrevision: Zuzahlungen des AN zu den AK bei der Überlassung eines Dienstwagens

Das FG Niedersachsen hat sich mit seinem Urteil vom 16.4.2018 9 K 210/17 gegen die Regelung zur o.a. Problematik in den R 8.1 Abs. 9 Nr. 4 LStH gewandt.

FG kontra BMF zu Betriebsveranstaltungen: Tatsächliche Teilnehmer für die Berechnung des geldwerten Vorteils

Wieder eine bedeutsame Entscheidung des BFH, die den Vorsteuerabzug erleichtert!

Eine Rechnung muss für den Vorsteuerabzug eine Anschrift des leistenden Unternehmers enthalten, unter der er postalisch erreichbar ist.

Veräußerungsgewinn im Veranlagungszeitrum - Formulierung im Veräußerungsvertrag

Wenn es um Zeitpunkt der Versteuerung von Veräußerungsgewinnen von Personengesellschaftsanteilen (natürlich auch bei Einzelunternehmen) geht, wird in der Praxis häufig gestaltet.

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