Golfturnier und Betriebsausgabenabzug
Der BFH hat in zwei am 24. Februar 2016 veröffentlichten Entscheidungen zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Umständen Unternehmer Aufwendungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung von Golfturnieren als Betriebsausgaben abziehen können.