Unternehmensteuerreformgesetz im Bundestag verabschiedet

Zur Verabschiedung des Unternehmensteuerreformgesetzes durch den Bundestag am 28.November 2007 erklärt das Bundesministerium der Finanzen (wir zitieren im Wortlaut): "Mit der Unternehmensteuerreform wird der Standort Deutschland für nationale und internationale Investoren noch attraktiver. Für alle, die in Deutschland investieren, Arbeitsplätze schaffen und ihre Steuern zahlen.
Der Steuersatz bei den Kapitalgesellschaften wird nominal nur noch 29,83 Prozent betragen und damit im internationalen Mittelfeld liegen.

Durch die Reform wird es sich in Zukunft deutlich weniger als heute lohnen, die Verluste ausländischer Tochterunternehmen hier abzuschreiben und Gewinne im Ausland zu versteuern.

Gleichzeitig wird die kommunale Einnahmebasis durch die Beibehaltung der Gewerbesteuer verstetigt.

Das gibt dem Staat dringend benötigte Planungssicherheit, um mehr als heute in die Zukunft des Landes zu investieren.

Die wichtigsten Änderungen im parlamentarischen Verfahren:

  • Der Mittelstand wird noch weitgehender entlastet als bisher vorgesehen. Unter anderem liegt die Betriebsgrößengrenze für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags jetzt bei 235.000 €
  • Die Bemessungsgrundlage für die Zinsschranke wird erweitert. Dies begünstigt Unternehmen, die hohe Investitionen tätigen
  • Die Gewerbesteuer bleibt als eigene, wirtschaftskraftbezogene Steuer mit Hebesatzrecht erhalten und wird durch eine breitere Bemessungsgrundlage weiter verstetigt
  • Bei der Abgeltungsteuer wird der Abzug von Verlusten aus Aktienver­käufen auf Gewinne aus diesen Geschäften beschränkt, eine Verrechnung mit sämtlichen Kapitaleinkünften wird es nicht geben
  • Die Steuermindereinnahmen pro Jahr werden in der vollen Jahreswirkungunter 5 Mrd. € liegen."