Wir berichten aktuell vom Steueranwaltstag, der am vergangenen Wochenende in Berlin statt fand. steuerrecht.org berichtet ausführlich in Wort und Bild.
Der Steueranwaltstag 2007 hat am 2.und 3. November 2007 in Berlin getagt. Die Leitung der Veranstaltung hat die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Frau Kollegin Kirsten Bäumel, Fachanwältin für Steuerrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht (Aachen) zusammen mit Herrn Kollege Friedhelm Jacob, Steuerberater (Frankfurt) übernommen.
Kirsten Bäumel, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft
Das Eröffnungsreferat wurde von Herrn Prof. Dr. Bert Kaminski der Ernst-Moritz-Arndt Universität (Greifswald) vorgetragen. Sein Thema Die ertragsteuerliche Organschaft" führte über alte und neue Vorteilhaftigkeitsüberlegungen sowie über die Einsatzmöglichkeiten der Organschaft u.a. bei den Regelungen der Unternehmenssteuerreform bis hinein in die Bereiche der grenzüberschreitenden Einsatzmöglichkeiten.
Friedhelm Jacob, stellvertretender Vorsitzender
Herr Kollege Dr. Klaus Olbing, Fachanwalt für Steuerrecht (Berlin) referiert über das Steuerrecht in der Insolvenz". Sein Referat zeigte verschiedene steuerrechtlich geprägte Aspekte der Insolvenz auf. Sein Vortrag erfaßte die Rolle des anwaltlichen Beraters des Schuldners und die als Berater des Gläubigers. Er zeigte weiter deutlich die Haftungsrisiken des Insolvenzverwalters auf, wenn dieser beispielsweise steuerliche Haltefristen nicht beachtet.
Im dritten Referat führt Frau Kollegin Mack, Fachanwältin für Steuerrecht (Köln) über die Aktuelle Fragen der Steuerhaftung aus. Mit einem besonderen Schwerpunkt wurde die Hinterzieherhaftung gemäß § 71 AO (mit der besonderen Problematik der Beraterhaftung) referiert.
Frau Kollegin Mack, Fachanwältin für Steuerrecht (Köln)
Herr Kollege Dr. Klaus Eicker, Fachanwalt für Steuerrecht (München) führte in die Missbrauchsnormen des deutschen und des internationalen Steuerrechtes ein. Sein Referat stellte § 42 AO in der gegenwärtigen Form und in der Fassung des Jahressteuergesetz 2008 dar. Dazu trat die Darstellung des § 50d III EStG ebenso wie die Hinzurechnungsbesteuerung gemäß § 7 AStG.
Dr. Klaus Eicker
Herr Kollege Friedhelm Jacob, Steuerberater (Frankfurt) trug über G-REITs und A-REITs: Besteuerungsgrundsätze von vor und nach der Unternehmenssteuerreform 2008 vor. Er zeigte umfassend die möglichen Einkunftsquellen und die sich daraus ergebenden Besteuerungen auf. Die Systematik des zugrundeliegenden Konzepts wurde ebenso aufgezeigt wie Brüche darin. Der Hinweis auf laufende Reparaturarbeiten des Gesetzgebers rundete die Information ab.
Blicke in den Tagungssaal
Dr. Marc Jülicher
Den ersten Tag beendete sodann das Referat von Herrn Kollegen Dr. Marc Jülicher, Fachanwalt für Steuerrecht (Bonn). Er sprach über Erbschaftsteuerliche Gestaltung nach der Entscheidung der Bundesverfassungsgerichts-Gestaltungsempfehlung". In seinem Referat wies auf die kommende politischen Lösungen hin und im Hinblick auf diese führte er aus, welche von den verschiedenen Modellen der Reformüberlegungen weiterhin Bestand haben wird. Sein persönliches Fazit ist der zukünftige Kampf des Beraters insbesondere der Anwendung der Steuerklasse 2 und 3 entgegenzutreten. Die Empfänger dieser Steuerklasse werden die Verlierer der neuen Gestaltung sein.
Dr. Heinrich Weber-Grellet
Den Samstag eröffnete der Vortrag vom Herrn Prof. Dr. Heinrich Weber-Grellet Vorsitzender Richter des Bundesfinanzhof. Sein Thema "Die Abgeltungsteuer: Irritiertes Rechtsempfinden oder Zukunftschance?" stellte zunächst die gesetzliche Regelung der Abgeltungsteuer dar. Er zeigte weiter deutlich auf, dass der BFH die Abgeltungsteuer aus verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten sehr wohl gelten lassen wird. Hinsichtlich der einzelnen Aspekten der Abgeltungsteuer zeigte er durchaus die kritischen Detailregelungen auf und äußerste sich in Teilbereichen, dass man gewisse Vereinfachungen und Pauschalierungen zugunsten einer handhabbaren Regelung wohl zu akzeptieren hat.
Dr. Götz Weitbrecht
Mit Herrn Kollegen Dr. Götz Weitbrecht, Head of Tax, Continental Europe, Deutsche Bank AG (Frankfurt) wurden sodann Details der Abgeltungsteuer aus der Sicht der Banken diskutiert wird. Die hohe Komplexität der Beratung zwischen Akzeptanz der steuerlichen Festsetzung über die Abgeltungsteuer und der Möglichkeit der Veranlagung wurde deutlich.
Prof. Dr. Kaminski
Das letzte Referat übernahm wiederum Herr Univ.-Prof. Bert Kaminski, indem er die Unternehmenssteuerreform 2008 mit den Themen Zinsschranke, Untergang von Verlustvorträgen bei Kapitalgesellschaften und sodann der Funktionsverlagerung und internationaler Einkunftsabgrenzung vorstellte.
Neben dem Steueranwaltstag fand am Freitagabend die Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht statt. Der geschäftsführende Ausschuß berichtete über seine Arbeit und stellte sich den Fragen. Als Rechnungsprüfer ist insbesondere wiederum Herrn Kollegen Manfred Boden (Berlin) zu danken. Er prüfte die Kasse des abgelaufenen Zeitraums und akzeptierte eine Bestellung für ein weiteres Jahr. Hierfür dankt ihm die Arbeitsgemeinschaft herzlich.
Dem geschäftsführenden Ausschuß der Arbeitsgemeinschaft wurde Entlastung erteilt.
Neben der Arbeit kam das Vergnügen nicht zu kurz. Die Teilnehmer des Steueranwaltstags trafen sich am Freitagabend zum gemeinsamen Essen in der RotGoldLounge, um im privaten Kreis die Themen des Tages erneut zu diskutieren.
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