Mit dem BMF-Schreiben vom 26. November 2018 wird im Nachgang zur Veröffentlichung der Vordrucke zur Anlage EÜR 2018 (vgl. BMF-Schreiben vom 17. Oktober 2018 - IV C 6 - S 2142/17/10002:012, DOK. 2018/0842186 -) die Anlage SZ (Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen) sowie die Anleitung zur Anlage EÜR für das Jahr 2018 bekannt gemacht.