Der DAV begrüßt ausdrücklich die angekündigten Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht. Die gesetzliche Klarstellung zur Zulässigkeit gelegentlicher Äußerungen zu tagespolitischen Themen erhöht die notwendige Rechtssicherheit für gemeinnützige Organisationen. Zudem wird die Abschaffung der zeitnahen Mittelverwendung gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sowie der steuerlichen Rücklagenbildung nach § 62 AO zu einer erheblichen Vereinfachung führen, ohne dass die Grundprinzipien der Gemeinnützigkeit in Frage gestellt werden.
Der Deutsche Anwaltverein ist im Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung zur Registernummer R000952 eingetragen. Es besteht Einverständnis für die Veröffentlichung dieser Stellungnahme und den darin enthaltenen personenbezogenen Daten. Einen herzlichen Dank an Herrn Dr. Olbing für die Ausarbeitung dieser Stellungnahme.