Veranstaltung der Arge Steuerrecht auf dem DAT

Der Deutsche Anwaltstag findet in diesem Jahr in Strasbourg statt und zwar vom 2. bis 4. Juni 2011. Alle weiteren Einzelheiten sind online unter http://anwaltverein.de/DAT zusammen gefasst. Die ARGE Steuerrecht präsentiert sich auf dem DAT 2011 wieder mit einem auf die anwaltliche Tätigkeit bezogenen Thema, diesmal mit einer Veranstaltung zum Thema: "Umsatzsteuer bei grenzüberschreitender Rechtsanwaltsleistung".

 
Im anwaltlichen Arbeitsalltag stellen sich umsatzsteuerliche Fragen, sobald der Anwalt von Deutschland aus für einen ausländischen Mandanten tätig wird. Zu entscheiden ist, ob die konkrete Leistung mit deutscher Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen ist, ob die Regelungen über die Umkehr der Steuerschuld ("reverse charge") eingreifen oder ob es sich um eine komplett umsatzsteuerfreie Dienstleitung handelt. Wer überhöhte Rechnungen ausstellt, verursacht nicht nur Verärgerung des Mandanten, sondern verhält sich auch rechtlich angreifbar - wer fehlerhaft keine Umsatzsteuer in Rechnung stellt, läuft Gefahr, gleichwohl vom Finanzamt auf Abführung der Steuer in Anspruch genommen zu werden.
Die maßgeblichen umsatzsteuerlichen Grundlagen haben sich durch die neuere Gesetzgebung verändert. Wir erläutern die grundlegenden Unterscheidungen und diskutieren eine Reihe von praktischen Fallkonstellationen, damit es in Rechnungen möglichst nicht zu umsatzsteuerlichen Fehleinschätzungen kommt
Referent ist der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Dr. Martin Wulf, Berlin.
Zeit: Freitag 3.Juni 2011 (11:00 - 13:00) - Ort: Kongresszentrum Raum Kleber