Der "Soli" wackelt

Der nachwievor umstrittene Solidaritätszuschlag soll nach den aktuell erhobenen Zweifeln des Finanzgerichts Niedersachsen an dessen Verfassungsmäßigkeit ab sofort nur noch unter Vorbehalt erhoben werden.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) plant, denr "Soli" rückwirkend für den Veranlagungszeitraum von 2005 an nur vorläufig fest zu setzen. Dieser Vorläufigkeitsvermerk für alle noch offenen und künftigen Steuerfestsetzungen spart den Finanzämtern eine Flut von Einsprüchen, zudem entlastet er den einzelnen Steuerzahler, der nicht selbst tätig werden muss, um das Geld zurück zu bekommen.

Das niedersächsische Finanzgericht hatte erklärt, dass die dauerhafte Erhebung des seit den 90-er Jahren erhobenen Solidaritätszuschlags von 5,5 Prozent auf die Lohn- und Einkommen- sowie Körperschaftsteuer nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sei. Allerdings nahm sich das FG aus der Verantwortung und reichte die Klage eines Steuerzahlers an das Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung weiter. Der Vorläufigkeitsvermerk gilt, bis in Karlsruhe eine Entscheidung gefällt wird.