Steuervergehen sind künftig länger strafbar

Die Bundesregierung will den Kampf gegen Steuerhinterzieher verschärfen. Das Kabinett beschloss, die Verjährungsfrist für Steuervergehen von fünf auf zehn Jahre zu verdoppeln. Darüber hinaus lässt Finanzminister Peer Steinbrück Beschränkungen für den Kapitalverkehr nach Liechtenstein prüfen.Wir zitieren die Süddeutsche Zeitung:

Mit der Verlängerung der Verjährungsfrist reagiert die Regierung auf die jüngste grenzüberschreitende Steueraffäre, die unter anderem zum Rücktritt von Post-Chef Klaus Zumwinkel geführt hatte. Auslöser der Affäre war eine DVD mit den Kontodaten deutscher Kunden gewesen, die ein Mitarbeiter einer liechtensteinischen Bank an die Bundesbehörden verkauft hatte. Die Polizei startete daraufhin Razzien gegen hunderte mutmaßliche Steuerhinterzieher.

Aus Sicht des Finanzamts gilt für Steuerhinterziehung bereits heute eine Verjährungsfrist von zehn Jahren. Wer erwischt wird, muss den geschuldeten Betrag inklusive Zinsen nachzahlen. Strafrechtlich konnten Steuerhinterzieher jedoch bisher nur fünf Jahre lang verfolgt werden. Künftig haben die Staatsanwaltschaften doppelt so lange Zeit, Betroffene zu ermitteln und mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe zu belegen.

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