Steuerflucht: Wie die Betroffenen gegenhalten

Sebastian Korts, Fachanwalt für Steuerrecht aus Köln, war aktuell Gesprächspartner für das Magazin "Capital". Thema "Steuerflucht". Wir zitieren:
Eine Welle von Durchsuchungen bei Filialen der Bankhäuser Berenberg, UBS, Hauck & Aufhäuser, Metzler, der Dresdner Bank und in Privatwohnungen: Haben die Finanzbehörden einen Verdächtigen im Visier, tickt die Uhr. Wer schnell handelt und sich selbst anzeigt, hat gute Chancen, einer Bestrafung wegen Steuerhinterziehung zu entrinnen. Die Tricks der Profis.
Sebastian Korts, Fachanwalt für Steuerrecht in Köln, rät allen Betroffenen, keine Zeit zu verlieren und einen versierten Experten aufzusuchen. In diesem brisanten Fall rät er zur sogenannten zweistufigen Selbstanzeige. Dabei benennt der Mandant gegenüber den Finanzbehörden im ersten Schritt einen geschätzten Hinterziehungsbetrag, aufgeteilt nach Steuerart und Steuerjahren. Dabei räumt der Betroffene keinesfalls ein, Steuern hinterzogen zu haben. Man spricht lediglich von „nachzuerklärenden Beträgen“. In der zweiten Stufe der Selbstanzeige, wenn sämtliche Erträgnisaufstellungen vorliegen, erfährt die Finanzverwaltung dann die tatsächlich hinterzogenen Beträge. Vorteil dieser Vorgehensweise: Es wird keine unnötige Zeit vertan, Betroffene bannen auf der Stelle das Risiko einer Hausdurchsuchung.

Selbst Anleger, die ihr Konto bei der Liechtensteiner Bank erst nach 2003 eingerichtet haben und aller Wahrscheinlichkeit nicht betroffen sind, sollten sich zumindest anwaltlicher Hilfe versichern und mit dem Rechtsanwalt den "Fall der Fälle" vorbereiten.

Angesichts der neuen Ermittlungsmethoden der deutschen Finanzbehörden, brisante Daten nicht selbst zu ermitteln, sondern anzukaufen, ist nicht auszuschließen, dass zahlreiche Mitarbeiter von Banken und Treuhändlern aus Liechtenstein, der Schweiz und Monaco oder sogar karibischer Paradiese jetzt die Chance ihres Lebens wittern und der deutschen Finanzverwaltung ihre Dienste gegen Geld anbieten.

Wie die aktuellen Durchsuchungen auch zeigen, zögert kein Ermittlungsrichter, Hausdurchsuchungen anzuordnen, wenn ihm Daten anonymer Zulieferer auf den Schreibtisch gelegt werden. „Selbst wenn man an der Rechtsstaatlichkeit dieser Durchsuchungsbeschlüsse zweifelt, so hilft eine Diskussion darüber nicht wirklich weiter, wenn die Steuerfahndung am Ende fündig wird“, so Anwalt Korts.
von Ruth Bohnenkamp
capital.de
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