Der Gesetzesentwurf zum Wagniskapitalbeteiligungsgesetz gewährt steuerliche Förderungen

Das Bundeskabinett hat am 15.08.2007 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) beschlossen. Mit dem Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen wird daher ein neues Wagniskapitalbeteiligungsgesetz (WKBG) geschaffen.Um junge und mittelständische Firmen bei der Umsetzung Ihrer Geschäftsideen zu unterstützen, will das neue Gesetz Anreize für so genannte Wagniskapital-Beteilungungen bieten. Ziel des Gesetzes soll es sein, eine Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Wagniskapital- und Unternehmensbeteiligungsgesellschaften zu schaffen, damit Beteiligungsgesellschaften in junge Unternehmer investieren. Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften, die laut Gesetz primär in Unternehmen investieren müssen, die zum Zeitpunkt des Beteiligungserwerbs nicht älter als zehn Jahre sind und deren Eigenkapital nicht größer als 20 Millionen Euro sein darf, sollen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen und beaufsichtigt werden. Die Verabschiedung des Gesetzes ist für das Frühjahr 2008 vorgesehen.Download