Unternehmensteuerreform

Zum Abschluss der Arbeiten ihrer Arbeitsgruppe zur "Reform der Unternehmenssteuer in Deutschland" definieren der hessische Ministerpräsident, Roland Koch, und der Bundesfinanzminister, Peer Steinbrück die Ergebnisse als Erfolg. Die Beratungen zur "Reform der Unternehmensteuer in Deutschland" hätten ihr erfolgreiches Ende gefunden. Man lege für den weiteren politischen Entscheidungsprozeß einen abgestimmten und in sich schlüssigen Reformentwurf vor, der nun in Gesetzesform gegossen werden soll. Damit sei sichergestellt, dass es in Deutschland zum 1. Januar eine wachstumsorientierte Unternehmensteuerreform geben werde.Der erfolgreiche Abschluss unserer Arbeiten ist Beleg für die Gestaltungskraft und -fähigkeit der Großen Koalition in einer für unser Land entscheidenden Frage. Es ging darum zu belegen, dass wir auch angesichts durchaus vorhandener grundsätzlicher Auffassungsunterschiede zwischen den Partnern nicht im Status Quo verharren. Stattdessen haben wir, unserer gemeinsamen Verantwortung gerecht werdend, die Kraft gefunden, die notwendigen Vorraussetzungen für eine Lösung zu erarbeiten, die unser Land einen entscheidenden Schritt nach vorne bringen wird.

Dies hat von beiden Partnern verlangt, aufeinander zuzugehen und neue tragfähige Lösungen zu erarbeiten. Die Arbeit hat sich gelohnt, das Ergebnis kann sich sehen lassen: Wir haben eine gute Grundlage für eine erfolgreiche Unternehmensteuerreform, die aus unserer Sicht folgende wesentliche Eckpfeiler haben sollte:

Die Steuerbelastung für Körperschaften wird um rund 9 Prozentpunkte auf unter 30% und damit um fast ein Viertel gesenkt. Der Unternehmensstandort Deutschland und ist damit steuerlich international wieder wettbewerbsfähig.

Die Belastung mittelständischer Unternehmen wird noch weiter verringert.

Die Gleichstellung von Personen- und Kapitalgesellschaften wird im Ergebnis weitgehend erreicht.

Die Finanzbasis der Kommunen bleibt erhalten.

Es besteht auch für große internationale Konzerne ein verstärkter Anreiz, in Deutschland erarbeitete Gewinne auch in Deutschland zu versteuern.

Wir zitieren den Orginal-Pressetext: "Mit der Abgeltungssteuer wird Deutschland ein attraktiver und übersichtlicher Platz für internationale Kapitalanleger, was für die Entwicklung des Finanzplatzes Deutschland von großer Bedeutung ist.

Die geplanten Maßnahmen zur Entlastung der deutschen Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen sowie die neue Abgeltungssteuer haben ein Gesamtvolumen von rund 30 Milliarden Euro, von denen rund 25 Milliarden Euro durch eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage und höhere Anreize, Gewinne in Deutschland zu versteuern, gegenfinanziert werden. Die Reform wird somit die beabsichtigten ökonomischen Effekte erreichen, ohne durch die Steuerausfälle von rund 5 Milliarden Euro die gerade in Sanierung befindlichen öffentlichen Haushalte zu überlasten.

In allen entscheidenden Fragen ist zwischen den Partnern Einigkeit erzielt worden. Lediglich über technische Details ist im sich nun anschließenden Gesetzgebungsverfahren, das bis zur Sommerpause beendet sein wird, noch zu befinden.

Damit haben wir den uns von der Großen Koalition übertragenen Auftrag erfüllt und übergeben die Ergebnisse unserer Arbeitsgruppe mit der festen Überzeugung, dass einer Umsetzung der im Koalitionsvertrag beschlossenen Unternehmensteuerreform zum 1. Januar keine Hindernisse mehr im Weg stehen sollten."