Deutscher Anwaltstag in Mannheim

Auf dem Deutschen Anwaltstag in Mannheim war auch die Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht in einer gemeinsamen Veranstaltung mit der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht und der Arbeitsgemeinschaft Syndikusanwälte vertreten

Vorläufigkeitsvermerk zur Neuregelung der Erbschaftsteuer ermöglicht keine nachträgliche Wahlrechtsausübung

Mit Urteil vom 14. Februar 2018 AZ 3 K 565/17 Erb hat der 3. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden, dass ein Vorläufigkeitsvermerk im Hinblick auf die nach einem BVerfG-Urteil zu erwartende Neuregelung des ErbStG nicht die Möglichkeit einer nachträglichen Wahlrechtsausübung auf Vollverschonung nach § 13a Abs. 8 ErbStG umfasst.

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