DAV-Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen.

Nachfolgend die Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins, vorbereitet durch den Ausschuss Steuerrecht, zum Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) ist der freiwillige Zusammenschluss der deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Der DAV versammelt ca. 60.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare, die in 253 lokalen Anwaltvereinen im In- und Ausland organisiert sind. Er vertritt die Interessen der deutschen Anwaltschaft auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Der DAV ist im Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung zur Registernummer R000952 eingetragen.

Der Deutsche Anwaltverein begrüßt die vorgesehene Überarbeitung der Verordnungen. Er regt jedoch an, dieses Verfahren auch dazu zu verwenden, weitere Vereinfachungen vorzunehmen, um für alle Beteiligten Kapazitäten für die wirklich problematischen Fälle freizuhalten. Hierbei geht es vorrangig um die betragsmäßige Anhebung der Aufgriffsgrenzen, um die zwischenzeitliche Inflation auszugleichen. Darüber hinaus sollten auch sachliche Klarstellungen vorgenommen werden, die in der Fachliteratur diskutiert werden. Als Beispiel sei nur auf § 8 EStDV verwiesen: - Hier scheint eine betragsmäßige Anhebung auf Euro 80.000 angemessen. - Zudem sollte klargestellt werden, dass die Vereinfachungsregel auch im Rahmen der Betriebsaufspaltung gilt. So sollte ein betrieblich benutztes Arbeitszimmer bei Einhaltung der sonstigen Grenzwerte nicht als wesentliche Betriebsgrundlage für eine Betriebsaufspaltung gelten.