Das Bescheinigungsverfahren nach § 10 Absatz 4b Satz 4 - 6 EStG

Mit dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 26. Juni 2013 wurde zum 1. Januar 2017 ab dem Veranlagungszeitraum 2016 ein neues elektronisches Datenübermittlungsverfahren eingeführt. Hiernach sind von den mitteilungspflichtigen Stellen steuerfreie Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen - insbesondere für Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung – sowie die Erstattung von solchen Beiträgen an die zentrale Stelle der Finanzverwaltung zu melden.