BMF-Schreiben zur Einführung von § 22f UStG - Besondere Pflichten für Betreiber eines elektronischen Marktplatzes - und § 25e UStG - Haftung beim Handel auf einem elektronischen Marktplatz -

Durch Artikel 9 des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11. Dezember 2018 (BGBl I S. 2338) wurden § 22f - Besondere Pflichten für Betreiber eines elektronischen Marktplatzes - und § 25e - Haftung beim Handel auf einem elektronischen Marktplatz - in das Umsatzsteuergesetz (UStG) eingefügt.