Arbeitszimmer wieder absetzbar

Bundesdeutsche Finanzämter wurden jetzt vom Bundesfinanzministerium darüber informiert, dass ab sofort gemäß einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes die steuerliche Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers wieder gegeben ist. Lehrer und vergleichbare Berufsgruppen dürfen die voraussichtlichen Kosten von bis zu 1250 Euro vorerst als Freibetrag auf der Steuerkarte eintragen lassen.Zwar war die steuerliche Absetzbarkeit des Arbeitszimmers 2007 offiziell von der großen Koalition für beendet erklärt worden, der BFH hatte dieses Verbot allerdings angezweifelt und einem dagegen klagenden Lehrer jetzt Recht gegeben. Eine endgültige Absegnung der neuen Regelung steht aber noch aus, da das Bundesverfassungsgericht noch einen Riegel vorschieben kann. Sollte die bislang bestehende Regelung gekippt werden, so müssten die Finanzämter Steuern zurück zahlen.