Mit dem Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen wird die im Koalitionsvertrag für 2019 vereinbarte Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags umgesetzt (erster Teilschritt). Zur Berücksichtigung der gestiegenen Bedarfe der Bürgerinnen und Bürger sowie zum Ausgleich der kalten Progression werden außerdem der steuerliche Grundfreibetrag angehoben und die Eckwerte des Einkommensteuertarifs verschoben.