Infos zum Mini One Stop-Shop

Zu einem Seminar über ein auf europäischer Ebene bald relevant werdendes Steuerrechtsthema lädt der Bund der Steuerberater in Kooperation mit der EU-Kommission und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag am 22. Oktober 2014 nach Berlin ein. Inhaltlich geht es um die Umsatzsteueränderungen zum 1. Januar 2015 und den so genannten "Mini One Stop Shop". Dahinter verbirgt sich die aktuelle Diskussion um den Leistungsort bei elektronischen Dienstleistungen. Die EU-Kommission hat dazu zum Jahreswechsel die Fakten geschaffen für gravierende Änderungen bei der Umsatzbesteuerung von elektronischen Dienstleistungen  sowie Rundfunk und Telekommunikationsdienstleistungen.

Zukünftig erfolgt die Besteuerung grundsätzlich nach Maßgabe des Umsatzsteuerrechts des Mitgliedsstaates, in dem der Endkunde ansässig ist. Unternehmer, die Waren oder Dienste in mehreren EU-Staaten anbieten, können diese Erlöse über eine Steuererklärung gebündelt beim Bundeszentralamt für Steuern anmelden. Dazu wird  als so genannte kleine Anlaufstelle der "Mini One Stop-Shop" eingerichtet, um die Verfahren zu vereinfachen. Das Seminar soll den neuen Sachverhalt erklären und damit befassten berufsgruppen die Möglichkeit geben, sich mit Experten auszutauschen. Weiter Informationen und Unterlagen zur Anmeldung finden Sie HIER.