Energiesteuergesetz

Das Bundeskabinett hat am 15.März 2006 den  Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes abgesegnet. Das neue Gesetz wird die "Mineralölsteuer" ablösen und als Energiesteuer auch kompatibler zu Europa-Recht sein. Danach werden künftig insbesondere auch Steinkohle, Braunkohle und Koks als Energieerzeugnisse erfasst und besteuert.Die steuerliche Behandlung von zur Stromerzeugung verwendeten Energieerzeugnissen wird geändert. Entsprechend der Vorgaben der Energiesteuerrichtlinie werden sie grundsätzlich von der Steuer befreit. In diesem Zusammenhang werden die Vorschriften zur Steuerbegünstigung von Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung wesentlich vereinfacht. Heißt konkret: die Nutzung von Bio-Öl zur Stromgewinnung bleibt unversteuert, im Gegensatz zum "Biodiesel-Tanken". In der Land- und Forstwirtschaft verwendete reine Biokraftstoffe bleiben von der Steuer befreit. Den Gesetzentwurf finden Sie in unserem Downloadbereich.