Die Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Profil
Die Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im DAV ist ein rechtlich
unselbständiger Zusammenschluss von Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälten, die Mitglied in einem dem DAV angeschlossenen
Anwaltverein sind (Aufnahmeantrag bitte unter Downloads herunterladen-) und deren
berufliches Interesse sich besonders auf das Steuerrecht richtet.
Der
Jahresmitgliedsbeitrag beträgt € 95,--.
Die Arbeitsgemeinschaft besteht seit Mai 1994. Sie ist organisiert auf
der Grundlage einer vom Vorstand des DAV beschlossenen Satzung. Organe
sind die Mitgliederversammlung und der Geschäftsführende Ausschuss.
Die Arbeitsgemeinschaft hat die Ziele und Aufgaben,
- die Bedeutung des Steuerrechts für die anwaltliche Praxis bewusst zu
machen
- zur Fortentwicklung des Steuerrechts beizutragen
- Probleme des Steuerrechts zu erörtern
- die Fortbildung ihrer Mitglieder auf dem Gebiet des Steuerrechts zu
fördern;
- auf eine Vereinfachung des Steuerrechts hinzuwirken.
Die Arbeitsgemeinschaft führt Fachveranstaltungen durch. Sie
unterrichtet ihre Mitglieder über Entwicklungen im Steuerrecht und
damit im Zusammenhang stehende anwaltsspezifische Fragen.
Die Teilnahme an den Fachveranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft steht
in der Regel allen interessierten Personen offen. Die Mitglieder der
Arbeitsgemeinschaft zahlen vergünstigte Teilnehmerbeiträge.
Für weitere Informationen und Anfragen wenden Sie sich bitte an die
Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein
Littenstr.11
10179 Berlin
Tel.: 030/726152 0
Fax: 030/726152194
info@steuerrecht.org
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