Steueranwalt International

Die Veranstaltung Steueranwalt International 2012 fand am 4. und 5. Mai 2012 wieder auf Mallorca statt.

Hier aktuelle Infos rund um die Tagung finden

Der "Steueranwalt International 2013" findet am 3. und 4. Mai 2013 auf Mallorca statt.

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BMF-Schreiben
Mitteilungen des Bundesfinanzministeriums

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Ertragsteuerliche Behandlung von Aufwendungen für VIP-Logen in Sportstätten
Ertragsteuerliche Behandlung von Aufwendungen für VIP-Logen in Sportstätten; Hospitality-Leistungen im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft 2006Bezug: BMF-Schreiben vom 22. August 2005 - IV B 2 - S 2144 - 41/05 -Hierzu: BMF-Schreiben vom 30. März 2006 - IV B 2 - S 2144 - 26/06 -
§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG)
§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) - Ausschluss des Vorsteuerabzugs für Eingangsleistungen, die mit unentgeltlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen in Zusammenhang stehen, die steuerfrei wären, wenn sie gegen Entgelt ausgeführt würdenMit Urteil vom 11. Dezember 2003 - V R 48/02 - hat der BFH entschieden, dass sich der Unternehmer bei einer unentgeltlichen Lieferung oder sonstigen Leistung, die steuerfrei wäre, wenn sie gegen Entgelt ausgeführt würde, abweichend von § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UStG darauf berufen kann, dass ihm der Vorsteuerabzug nach Artikel 17 Abs. 2 der 6. EG-Richtlinie zusteht. Das BMF-Schreiben nimmt hierzu Stellung.
Steuersatz Kombinationsartikel
Steuersatz für die Lieferung sogenannter Kombinationsartikel
Ertragsteuerliche Behandlung der Realteilung
Ertragsteuerliche Behandlung der Realteilung (§ 16 Abs. 3 Satz 2 bis 4 EStG)Hierzu: BMF-Schreiben vom 28. Februar 2006 - IV B 2 - S 2442 - 6/06 -
Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren
Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (§ 165 Abs. 1 AO); Ruhenlassen von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren (§ 363 Abs. 2 AO); Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO, § 69 Abs. 2 FGO)Bezug: BMF-Schreiben vom 27. Juni 2005 (BStBl I S. 794) und vom 2. November 2005 (BStBl I S. 952)Hierzu: BMF-Schreiben vom 16. Februar 2006 - IV A 7 - S 0338 - 14/06 -