BMF-Schreiben
Mitteilungen des Bundesfinanzministeriums
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Das Urteil des BFH vom 22. Februar 2006 zur Körperschaftsteuerminderung bei Auskehrung von Liquidationsraten ist über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden Das Urteil vom 18. September 2007 ist hinsichtlich der Festsetzung zur Gewerbesteuer über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. An der Verwaltungsauffassung zu den allgemeinen körperschaftsteuerlichen Grundsätzen der Liquidationsbesteuerung wird weiterhin festgehalten.
Anzeigepflicht bei Auslandsbeteiligungen nach § 138 Absatz 2 und 3 Abgabenordnung (AO) Hierzu: BMF-Schreiben vom 15. April 2010 - IV B 5 - S 1300/07/10087 - (2009/0286671) - Weitere Informationen, Anlage Vordruck BZSt 2 [PDF, 42 KB]
Konsequenzen des BFH-Urteils vom 13. Juli 2006, V R 24/02
Hierzu: BMF-Schreiben vom 27. November 2006 - IV A 5 - S 7419 - 11/06 -
Steuerliche Anerkennung einer Organschaft nach Änderung des § 301 AktG durch das BilMoG;
Keine Anpassung der bestehenden Ergebnisabführungesverträge
In dem BMF-Schreiben wird zu den Auswirkungen der Änderungen des § 301 AktG und § 249 HGB auf die steuerliche Anerkennung von Gewinnabführungsverträgen Stellung genommen.
BMF-Schreiben vom 14. Januar 2010 - IV C 2 - S 2770/09/10002 - (2009/0861137) -
Im Rahmen der Umsetzung des Investmentsteuergesetzes 2010 sind Übergangserleichterungen beantragt worden, die jetzt im BMF-Schreiben festgelegt wurden.
