BMF-Schreiben
Mitteilungen des Bundesfinanzministeriums
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BMF-Schreiben vom 16. Januar 2006 - IV A 4 - S 0062 - 1/06 -
Behandlung der Übertragung von Wertpapieren und Anteilen
Die Übertragung von Wertpapieren und Anteilen ist als sonstige Leistung zu beurteilen. Soweit sich Unternehmer auf Abschnitt 24 Abs. 1 UStR berufen, wird dies für Übertragungen vor dem 1. Januar 2007 nicht beanstandet.
Mit Wirkung ab 2006 wird der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer geändert. Der Programmablaufplan berücksichtigt den für 2006 gel­tenden Tarif in der Fassung des §--Paragraf 52 Abs.--Absatz 41 EStG--Einkommensteuergesetz. Des Weiteren berücksichtigte der Pro­grammablaufplan die für das Jahr 2006 geltende Beitragsbemessungsgrenze für die Berech­nung der Vorsorgepauschale
Umsatzsteuer-Umrechnungskurse; Monatlich fortgeschriebene Gesamtübersicht für das Jahr 2009 entsprechend BMF-Schreiben vom 2. Februar 2009 - IV B 9 - S 7329/09/10001 (2009/0071460) -
Gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG wird die monatlich fortgeschriebene Gesamtübersicht für das Jahr 2009 über die bekannt gegebenen Umsatzsteuer-Umrechnungskurse veröffentlicht
Merkblatt zum internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom VermögenHierzu: BMF-Schreiben vom 13. Juli 2006 - IV B 6 - S 1300 - 340/06 -
