BMF-Schreiben
Mitteilungen des Bundesfinanzministeriums
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Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen in 2006, einschl. der Berechnung des So
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird hiermit der nach §--Paragraf 51 Abs.--Absatz 4 Nr.--Nummer 1a EStG--Einkommensteuergesetz aufzustellende Programmablaufplan für die Herstellung von Lohnsteuer-tabellen zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer für das Jahr 2006 bekannt gemacht. Der Programmablaufplan berücksichtigt den Einkommensteuertarif in der Fassung des §--Paragraf 52 Abs.--Absatz 41 EStG--Einkommensteuergesetz sowie die für 2006 geltende Beitragsbemessungsgrenze für die Berechnung der Vorsorgepauschale. Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG; Berücksichtigung einer vor dem 1. Januar 1999 entstandenen Unterentnahme BFH-Urteil vom 21. September 2005 (BStBl II S. __)
BMF-Schreiben vom 11. Januar 2006
Das Urteil des BFH vom 22. Februar 2006 zur Körperschaftsteuerminderung bei Auskehrung von Liquidationsraten ist über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden Das Urteil vom 18. September 2007 ist hinsichtlich der Festsetzung zur Gewerbesteuer über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. An der Verwaltungsauffassung zu den allgemeinen körperschaftsteuerlichen Grundsätzen der Liquidationsbesteuerung wird weiterhin festgehalten.
BMF-Schreiben vom 15. August 2007 - IV C 5 - S 2533/07/0004
Mit dem BMF-Schreiben wird das Vordruckmuster für die Lohnsteuer-Anmeldung 2008 vorgelegt
