BMF-Schreiben
Mitteilungen des Bundesfinanzministeriums
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Mit Wirkung ab 2006 wird der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer geändert. Der Programmablaufplan berücksichtigt den für 2006 gel­tenden Tarif in der Fassung des §--Paragraf 52 Abs.--Absatz 41 EStG--Einkommensteuergesetz. Des Weiteren berücksichtigte der Pro­grammablaufplan die für das Jahr 2006 geltende Beitragsbemessungsgrenze für die Berech­nung der Vorsorgepauschale
Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen in 2006, einschl. der Berechnung des So
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird hiermit der nach §--Paragraf 51 Abs.--Absatz 4 Nr.--Nummer 1a EStG--Einkommensteuergesetz aufzustellende Programmablaufplan für die Herstellung von Lohnsteuer-tabellen zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer für das Jahr 2006 bekannt gemacht. Der Programmablaufplan berücksichtigt den Einkommensteuertarif in der Fassung des §--Paragraf 52 Abs.--Absatz 41 EStG--Einkommensteuergesetz sowie die für 2006 geltende Beitragsbemessungsgrenze für die Berechnung der Vorsorgepauschale. Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
BMF-Schreiben vom 11. Januar 2006
Umsatzsteuer; Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt (§ 4 Nr. 2, § 8 Abs. 2 UStG; Abschnitt 146 UStR)
Mit BMF-Schreiben vom 6. Januar 2006 - IV A 6 - S 7155a - 1/06 - wird die Liste der im Inland ansässigen Unternehmer, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben, nach dem Stand vom 1. Januar 2006 bekanntgegeben. Die Liste tritt an die Stelle der Liste, die meinem Schreiben vom 18. Januar 2005 - IV A 6 - S 7155a - 2/05 - (BStBl Teil I--Bundessteuerblatt Teil I S.--Seite 79) beigefügt war.
BMF-Schreiben vom 16. Januar 2006 - IV A 4 - S 0062 - 1/06 -
