Veranstaltungen

Der "Steueranwaltstag 2013" findet am 1./2. November 2013 in Berlin im Maritim Hotel statt

Home Nachrichten
 

Aktuelles

Zeitplan zur Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige (§ 371 AO)

Achtung, öffnet in einem neuen Fenster. PDF

Der Gesetzgeber hat mit dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz eine Verschärfung der Regelungen über die strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO beschlossen. Das Gesetz ist am 17.3.2011 im Bundestag verabschiedet worden (BT-Drucksache 17/5067) und hat am 15.4.2011 den Bundesrat passiert.

 

Weiterlesen: Zeitplan zur Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige (§ 371 AO)

 

Erleichterung für Japanspenden

Achtung, öffnet in einem neuen Fenster. PDF

Das Bundesfinanzministerium hat alle Vorgaben des Bundes, um Spenden nach Japan einfacher und effektiver zu machen, in einem offiziellen BMF-Schreiben zusammen gefasst. Durch die Naturkatastrophen und die daraus resultierenden weitergehenden Folgen, insbesondere die Nuklearkatastrophen, sind in großen Teilen Japans erhebliche Schäden zu verzeichnen. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die zur Unterstützung der Opfer getroffenen Verwaltungsregelungen in diesem Schreiben zusammengefasst. Sie gelten vom 11. März bis zum 31. Dezember 2011.

Weiterlesen: Erleichterung für Japanspenden

   

EU kritisiert Erbschaftsteuerbestimmungen

Achtung, öffnet in einem neuen Fenster. PDF

Die Europäische Kommission hat Deutschland förmlich aufgefordert, seine Erbschaft- und Schenkungsteuerbestimmungen zu ändern, weil damit Bewohner anderer EU-Mitgliedstaaten diskriminiert werden, was einen Verstoß gegen das EU-Recht auf freien Kapitalverkehr darstellt. Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer „mit Gründen versehenen Stellungnahme“, dem zweiten Schritt eines EUVertragsverletzungsverfahrens. Sollte die Kommission binnen zweier Monate keine zufriedenstellende Antwort erhalten, kann sie Deutschland beim Europäischen Gerichtshof verklagen.

Weiterlesen: EU kritisiert Erbschaftsteuerbestimmungen

   

Schwellenwert 50.000 Euro für Straffreiheit

Achtung, öffnet in einem neuen Fenster. PDF

Steuerhinterzieher, die sich selbst anzeigen, können nicht mehr in jedem Fall auf Strafbefreiung hoffen. Die Bundesregierung hat beschlossen, der Strafbefreiung eine Obergrenze zu setzen: Nur wer unter 50.000 Euro am Fiskus vorbei geschleust hat, darf auf Gnade hoffen. Liegt der Betrag darüber, dann greift eine einfache Regel: Die geschuldete Steuer muss nachentrichtet werden plus eine Strafe von 5 % der Gesamtsumme der hinterzogenen Steuer.  „Taktische Spielereien mit der Selbstanzeige wird es künftig nicht mehr geben“, mit dieser Aussage werden die CDU-Politiker Klaus-Peter Flosbach und Manfred Kolbe zitiert.  Die neue Regel  soll verhindern, dass die Selbstanzeige kurz vor der Entdeckung vom Steuerpflichtigen genutzt wird, um zu erwartender Bestrafung zu entgehen. Steuerhinterziehung in größerem Rahmen soll also bestraft werden können - unabhängig davon, ob sich der Sünder nun selber stellt oder entdeckt wird.

   

Kritik am neuen Gesetz

Achtung, öffnet in einem neuen Fenster. PDF

Der Beschluss über das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der Steuerhinterziehung wurde vorerst zurück gestellt. Die Verabschiedung des Gesetzes wurde aufgrund der in der Sachverständigenanhörung vom 21.2.2011 erläuterten Bedenken verschiedener Beteiligter verschoben. Die Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch die Ausschüsse Strafrecht und Steuerrecht hatte ebenfalls Bedenken und Kritik vorgelegt.

Hier die Stellungnahme komplett lesen

   

Weitere Beiträge...

Seite 7 von 40