Berlin 2010

Der Termin steht: Der Steueranwaltstag 2010 findet wieder in Berlin statt und zwar am 05. und 06. November 2010.

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EuGH - Urteil "Deutsche Shell"

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Der EuGH hat in seinem Urteil lediglich über eine Rechtsfrage entschieden, die sich in dem vorliegenden Streitfall im Zusammenhang mit der Einstellung der Tätigkeit einer Betriebsstätte im EU-/EWR-Ausland gestellt hat. Der Nachweis, dass in einem konkreten Einzelfall ein Währungsverlust vorliegt, der in Deutschland berücksichtigt werden muss, obliegt nach § 90 Absatz 2 AO dem Steuerpflichtigen.
Wird der Nachweis erbracht, ist unter Bezugnahme auf Rz. 44 des EuGH-Urteils in der Rechtssache C-293/06 „Deutsche Shell“ der betreffende Währungsverlust für die Feststellung der Besteuerungsgrundlage des inländischen Unternehmens im Zeitpunkt der tatsächlichen Beendigung der Betriebsstätte zu berücksichtigen.

Hier das aktuelle Bmf-Schreiben downloaden