Steueranwalt International 2011/2012

Die Veranstaltung Steueranwalt International 2012 findet am 4. und 5. Mai 2012 wieder auf Mallorca statt. Den aktuellen Tagungsflyer können Sie downloaden.

Hier downloaden

Home Nachrichten BGH: Bösgläubigkeit ist nicht erforderlich
 

BGH: Bösgläubigkeit ist nicht erforderlich

Achtung, öffnet in einem neuen Fenster. PDFDruckenE-Mail

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 13.07.2010 bestätigt, dass (auch) an einer Steuerhinterziehung vollkommen Unbeteiligte den Steuerhinterziehungsbetrag herausgeben müssen, wenn sie diesen von dem Steuerhinterzieher unentgeltlich erhalten haben. Dies gilt auch, wenn der Unbeteiligte den Betrag nicht direkt sondern über Dritte erhalten hat (Verschiebungsfall, Bereicherungskette). Der § 73 des Strafgesetzbuches,  der den sogenannten Verfall regelt, erfasse auch diese Fälle, eine Bösgläubigkeit des Unbeteiligten ist nicht erforderlich.